Bei Coinverlust / Schlüsselverlust berechnen wir 10 EUR.
*Auf Ermäßigung haben Anspruch:
- Kinder und Jugendliche ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Bis zum vollendeten 3. Lebensjahr besteht freier Eintritt
- Ermäßigungen über das vollendete 16. Lebensjahr hinaus werden nur bei Vorlage eines gültigen Schülerausweises gewährt
- Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und deren Begleitperson mit Ausweiseintrag B.
- Studenten gegen Vorlage eines gültigen Studentenausweises